Allg. Infos zu eStA

Information zum eSteuerauszug:
Das Projekt «elektronischer Steuerauszug» wurde durch die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Finanzinstituten realisiert.

Der eSteuerauszug erlaubt den Steuerpflichtigen (natürliche Personen mit Steuerdomizil Schweiz) alle erforderlichen Bankdaten strukturiert in ihre Steuererklärung zu importieren und damit medienbruchfrei bei der Steuerverwaltung einreichen zu können.

Umsetzung eSteuerauszug
Um die Koordination und Zeitplanung für die Implementierung des eSteuerauszuges mit der SSK abzustimmen, werden interessierte Banken gebeten, via E-Mail Kontakt zur SSK aufzunehmen:

eSteuerauszug.support(at)ssk.ewv-ete.ch

Masterplan - Zeitschiene Implementierung eSteuerauszug

 

Technische und fachliche Fragen und Antworten (FAQ):
Zusätzlich zum Standard eCH-0196 wurden aus der Kommunikation und Testing mit den Banken und den kantonalen Steuerverwaltungen sowie in Zusammenarbeit mit der SSK Arbeitsgruppe «bewegliches Vermögen» Fragen und Antworten zum Schweizer Steuerauszug in den FAQ`s aufgenommen.

Technische FAQ:
Definitionen zu technischen Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung des eCH-0196-Standard. Die Umsetzung dieser Definitionen sind für die Abnahme des eSteuerauszuges durch die SSK relevant.

Fachliche FAQ:
Definition zu fachlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Steuerauszug, die beim Testing des eSteuerauszuges festgestellt wurden. Diese Definitionen sind Hinweise für die Banken zur Qualität ihrer Steuerauszüge und nicht relevant für die Abnahme des eSteuerauszugs durch die SSK.

Die technischen und fachlichen FAQ`s sind auf dem SSK Share-Point für den eSteuerauszug publiziert. Zugang auf den SSK-Share-Point erhalten Banken, Softwarehersteller, Dienstleister und Kantone mit der Umsetzung des eSteuerauszuges.

Umsetzung von eSteuerauszügen in den Kantonen - nach Steuerjahren:

Entwicklung Anzahl Banken mit Umsetzung eStA

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Letztes Update: 19.02.2024